Allgemeine Geschäftsbedingungen von HANSE-CERT

1. Anbieter, unternehmerischer Kundenkreis und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

HANSE-CERT – Hanseatisches Privatinstitut für Produktqualität
Inhaber: Fynn Schütz
An der Alster 6
20099 Hamburg
Deutschland
E-Mail: support@hanse-cert.com
Telefon: 040 237 24 33 002

– nachfolgend „HANSE-CERT" –

und den Kunden von HANSE-CERT über Produktprüfungen, Prüfberichte, Zertifikate sowie die Nutzung von HANSE-CERT-Prüfsiegeln.

1.2 Das Angebot von HANSE-CERT richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom automatisierten Bestellprozess ausgeschlossen. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde, den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.

1.5 HANSE-CERT ist berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft anzufordern und eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, wenn der Kunde nicht als Unternehmer handelt oder die Unternehmereigenschaft nicht plausibel nachgewiesen werden kann.

1.6 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HANSE-CERT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


2. Vertragsgegenstand und getrennte Leistungsteile

2.1 Der über die Website gebuchte Gesamtauftrag setzt sich aus zwei gemeinsam bestellten, rechtlich jedoch voneinander unterscheidbaren Leistungsteilen zusammen:

  1. der einmaligen Prüfung des eingesandten Produkts einschließlich Prüfbericht und erstmaliger Zertifikats- beziehungsweise Siegelerstellung;
  2. der zeitlich begrenzten Berechtigung zur Nutzung des für das geprüfte Produkt ausgestellten HANSE-CERT-Siegels sowie zur aktiven öffentlichen Verifizierbarkeit des Zertifikats.

2.2 Die einmalige Prüfleistung und die laufende Siegelnutzungsberechtigung werden im Bestellprozess gemeinsam gebucht. Die hierfür anfallenden einmaligen und wiederkehrenden Entgelte werden getrennt ausgewiesen.

2.3 Die Verlängerung der Siegelnutzungsberechtigung beinhaltet keine erneute physische Prüfung, keine Aktualisierung des Prüfberichts und keine Neudatierung des ursprünglichen Prüf- oder Ausstellungsdatums.

2.4 Eine erneute Prüfung eines Produkts muss gesondert beauftragt und vergütet werden.


3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung von Prüf- und Zertifizierungsleistungen auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von HANSE-CERT dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine verbindliche Bestellung abzugeben.

3.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs und Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald

  • die Zahlung über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienst erfolgreich bestätigt wurde und
  • HANSE-CERT dem Kunden eine elektronische Bestell- oder Auftragsbestätigung übermittelt.

3.4 Automatisierte Eingangsbestätigungen, die lediglich den Eingang technischer Daten bestätigen und ausdrücklich nicht als Auftragsbestätigung bezeichnet sind, stellen noch keine Annahme dar.

3.5 Der Kunde hat vor Abschluss der Bestellung zu prüfen, ob die eingegebenen Produkt-, Kontakt-, Unternehmens- und Rechnungsdaten vollständig und richtig sind.

3.6 HANSE-CERT ist berechtigt, einen Auftrag aus den in diesen AGB genannten sachlichen Gründen abzulehnen oder nachträglich abzubrechen, insbesondere wenn das Produkt nicht prüffähig, gefährlich, rechtswidrig oder nicht vom angebotenen Prüfungsumfang erfasst ist.


4. Umfang der Prüfleistung

4.1 HANSE-CERT prüft die konkret eingesandte Produktprobe nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden HANSE-CERT-Prüfverfahren und den für die Produktkategorie anwendbaren Prüfkriterien.

4.2 Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf:

  • das tatsächlich eingesandte Exemplar;
  • dessen Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung;
  • die bei Auftragserteilung und Produkteingang verfügbaren Informationen;
  • die im Prüfbericht beschriebenen Kriterien und Prüfbedingungen.

4.3 Die Prüfung stellt insbesondere keine

  • behördliche Zulassung,
  • gesetzlich vorgeschriebene Konformitätsbewertung,
  • CE-Zertifizierung,
  • medizinische oder pharmazeutische Prüfung,
  • lebensmittelrechtliche Freigabe,
  • sicherheitstechnische Spezialprüfung,
  • Laborprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle,
  • Garantie der allgemeinen Rechts- oder Verkehrsfähigkeit,
  • Garantie der Mangelfreiheit sämtlicher Serienexemplare

dar, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

4.4 Die Prüfung ersetzt nicht die Verantwortung des Herstellers, Importeurs, Händlers oder sonstigen Wirtschaftsakteurs für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, Produktsicherheit, Kennzeichnung, Verkehrsfähigkeit und Marktüberwachung.

4.5 HANSE-CERT schuldet eine sorgfältige Durchführung und nachvollziehbare Dokumentation der vereinbarten Prüfung. Eine bestimmte Bewertung oder ein bestimmtes Prüfergebnis wird nicht geschuldet.


5. Bewertung und Prüfergebnis

5.1 Das HANSE-CERT-Prüfverfahren sieht grundsätzlich kein „Bestanden" oder „Nicht bestanden" vor. Das Produkt erhält eine Bewertung entsprechend den festgestellten Eigenschaften und den angewendeten Prüfkriterien.

5.2 Auch eine niedrige oder für den Kunden wirtschaftlich ungünstige Bewertung stellt eine vertragsgemäß erbrachte Leistung dar, sofern die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurde.

5.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf:

  • eine bestimmte Punktzahl;
  • eine bestimmte Bewertungsbezeichnung;
  • ein positives Werbefazit;
  • eine nachträgliche Verbesserung der Bewertung ohne sachlichen Prüfgrund;
  • die Erstattung der Prüfgebühr allein aufgrund eines unerwünschten Ergebnisses.

5.4 HANSE-CERT darf festgestellte Mängel, Einschränkungen und negative Eigenschaften sachlich und wahrheitsgemäß im Prüfbericht darstellen.


6. Prüffähigkeit und ausgeschlossene oder abstimmungspflichtige Produkte

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Einsendung zu prüfen, ob sein Produkt nach Art, Größe, Gewicht, Zusammensetzung und rechtlicher Einordnung für eine Prüfung durch HANSE-CERT geeignet ist.

6.2 HANSE-CERT ist berechtigt, die Annahme oder Prüfung eines Produkts abzulehnen, auszusetzen oder abzubrechen, wenn die Prüfung:

  • technisch nicht möglich;
  • nicht sicher;
  • nicht sinnvoll;
  • rechtlich unzulässig;
  • mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden;
  • oder vom gebuchten Prüfungsumfang nicht erfasst

ist.

6.3 Dies gilt insbesondere, wenn:

  • von dem Produkt Gefahren für Personen, Räume, Transport, Lagerung oder Umwelt ausgehen können;
  • besondere Genehmigungen, Schutzmaßnahmen, Laborbedingungen oder Entsorgungsverfahren erforderlich sind;
  • es sich um explosive, giftige, ätzende, infektiöse, radioaktive, leicht entzündliche oder sonst besonders gefährliche Stoffe oder Gegenstände handelt;
  • das Produkt verderblich ist oder wegen seiner Haltbarkeit nicht sinnvoll geprüft werden kann;
  • es sich um Arzneimittel, bestimmte Medizinprodukte oder Produkte handelt, die eine besondere medizinische, pharmazeutische, chemische oder behördliche Prüfung erfordern;
  • das Produkt rechtswidrig, gefälscht, verboten oder offensichtlich nicht verkehrsfähig ist;
  • es sich ausschließlich um Software, digitale Inhalte oder eine reine Dienstleistung ohne körperlichen Prüfgegenstand handelt;
  • Größe, Gewicht oder Transportform die üblichen Annahme-, Lager- oder Prüfkapazitäten überschreiten;
  • das Produkt unvollständig, stark beschädigt, verunreinigt, falsch gekennzeichnet oder nicht ausreichend identifizierbar eingesandt wurde;
  • erforderliche Unterlagen, Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, Zugangsdaten oder Vergleichsmuster fehlen.

6.4 Sperrige, besonders schwere, verderbliche, gefährliche oder sonst außergewöhnliche Produkte dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Bestätigung durch HANSE-CERT eingesandt werden.

6.5 Die unangekündigte Einsendung eines außergewöhnlichen oder nicht prüffähigen Produkts begründet keine Verpflichtung von HANSE-CERT, dieses anzunehmen, zu lagern oder zu prüfen.

6.6 Hat der Kunde die fehlende Abstimmung, unrichtige Angaben oder eine unzulässige Einsendung zu vertreten, kann HANSE-CERT ihm tatsächlich entstandene und angemessene Kosten für Lagerung, Sicherung, Rücktransport oder Entsorgung berechnen.


7. Versand und Produkteingang

7.1 Der Kunde organisiert und bezahlt den Versand des Prüfprodukts an HANSE-CERT.

7.2 Kosten der Einsendung sind nicht im Prüfpreis enthalten, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

7.3 Der Kunde muss das Produkt:

  • transportsicher;
  • vollständig;
  • ausreichend geschützt;
  • eindeutig dem Auftrag zuordenbar;
  • und unter Beachtung aller gesetzlichen Versandvorgaben

verpacken und versenden.

7.4 HANSE-CERT empfiehlt die Nutzung einer Versandart mit Sendungsverfolgung und einem dem Produktwert angemessenen Versicherungsschutz.

7.5 Die Gefahr eines Verlusts oder einer Beschädigung auf dem Hintransport trägt der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe des Produkts an HANSE-CERT, soweit HANSE-CERT den Transport nicht selbst vertraglich übernommen hat.

7.6 Äußerlich erkennbare Transportschäden oder erhebliche Vorschäden können von HANSE-CERT dokumentiert werden.

7.7 Ist wegen eines Transportschadens, Vorschadens oder unvollständigen Lieferumfangs keine aussagekräftige Prüfung möglich, kann HANSE-CERT weitere Angaben verlangen, ein Ersatzprodukt anfordern, die Prüfung aussetzen oder den Auftrag abbrechen.

7.8 Der Beginn der regulären Bearbeitungszeit setzt den tatsächlichen Eingang eines prüffähigen und eindeutig zuordenbaren Produkts voraus.


8. Eingriffe in das Prüfprodukt

8.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Prüfprodukt im Rahmen der Prüfung insbesondere ausgepackt, geöffnet, montiert oder demontiert, in Betrieb genommen, belastet, abgenutzt, verbraucht, teilweise oder vollständig zerlegt, dauerhaft verändert, beschädigt oder zerstört werden kann, soweit dies für die vereinbarte Prüfung erforderlich oder nach Art des Produkts typischerweise zu erwarten ist.

8.2 HANSE-CERT schuldet nicht, dass das Produkt nach Abschluss der Prüfung neuwertig, vollständig, originalverpackt, funktionsfähig, wiederverkäuflich oder überhaupt noch körperlich vorhanden ist.

8.3 Prüfungsbedingte Veränderungen oder Beschädigungen, die innerhalb des vereinbarten oder typischerweise erforderlichen Prüfablaufs entstehen, stellen keinen Mangel der Leistung von HANSE-CERT dar.

8.4 HANSE-CERT wird keine offensichtlich vermeidbaren, für die Prüfung nicht erforderlichen Beschädigungen verursachen.


9. Eigentum, Rücksendung und Entsorgung

9.1 Das Eigentum am Prüfprodukt verbleibt grundsätzlich beim Kunden. Die Einsendung des Produkts stellt keine zusätzliche Vergütung und keine Übertragung des Eigentums auf HANSE-CERT dar.

9.2 Der Kunde räumt HANSE-CERT jedoch das Recht ein, das Produkt im Rahmen der vereinbarten Prüfung zu verbrauchen, zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören.

9.3 Eine reguläre Rücksendung des Prüfprodukts ist nicht Bestandteil der gebuchten Leistung.

9.4 Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Kunde diese vor der Einsendung ausdrücklich mit HANSE-CERT abgestimmt hat, HANSE-CERT der Rücksendung in Textform zugestimmt hat, das Produkt nach der Prüfung noch vorhanden und transportfähig ist und der Kunde die entstehenden Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Versicherungskosten trägt.

9.5 Ohne vorherige Rücksendevereinbarung darf HANSE-CERT nach Abschluss der Prüfung noch vorhandene Produktreste, Verpackungen und unbrauchbar gewordene Bestandteile fachgerecht entsorgen oder vernichten.

9.6 Eine private Nutzung, ein Weiterverkauf oder eine unentgeltliche Weitergabe eines noch verwertbaren Prüfprodukts durch HANSE-CERT ist ohne gesonderte Vereinbarung über einen Eigentumsübergang nicht vorgesehen.

9.7 Wird die Prüfung eines unangekündigt eingesandten, nicht prüffähigen Produkts abgelehnt, kann HANSE-CERT den Kunden auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abholung oder kostenpflichtige Rücksendung zu organisieren.

9.8 Reagiert der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht, darf HANSE-CERT das Produkt auf Kosten des Kunden lagern oder, soweit rechtlich zulässig und nach erneuter Ankündigung, entsorgen.


10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Der Kunde muss alle für die Prüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen.

10.2 Dazu können insbesondere gehören:

  • Produktname und Marke;
  • Modell- oder Artikelnummer;
  • Hersteller- und Lieferanteninformationen;
  • Produktkategorie;
  • Bedienungsanleitung;
  • bestimmungsgemäße Verwendung;
  • erforderliches Zubehör;
  • technische Eigenschaften;
  • bekannte Risiken;
  • relevante Warn- und Sicherheitshinweise;
  • Informationen über besondere Lagerungs- oder Prüfbedingungen.

10.3 Der Kunde darf keine rechtswidligen, gefährlichen oder irreführend deklarierten Produkte einsenden.

10.4 Verzögerungen, die durch fehlende, falsche oder verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte oder angegebene Bearbeitungszeiten angemessen.

10.5 Mehraufwand, der durch unrichtige Angaben oder eine vom Kunden zu vertretende unvollständige Einsendung entsteht, kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.


11. Bearbeitungszeit

11.1 Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich fünf Werktage.

11.2 Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn das Produkt tatsächlich bei HANSE-CERT eingegangen ist, das Produkt prüffähig und eindeutig zuordenbar ist, die vereinbarte Zahlung vollständig erfolgt ist und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen.

11.3 Als Werktage gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Geschäftssitz von HANSE-CERT.

11.4 Die Bearbeitungszeit kann sich angemessen verlängern, wenn Rückfragen erforderlich sind, Unterlagen oder Zubehör fehlen, das Produkt beschädigt oder nicht unmittelbar prüffähig ist, zusätzliche Prüfungen vereinbart werden, technische Störungen auftreten, ein ungewöhnlich hoher oder nicht vorhersehbarer Prüfaufwand entsteht oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von HANSE-CERT eintreten.

11.5 HANSE-CERT wird den Kunden über wesentliche, absehbare Verzögerungen informieren.

11.6 Ein verbindlicher Fixtermin besteht nur, wenn HANSE-CERT diesen ausdrücklich in Textform bestätigt hat.


12. Prüfbericht, Zertifikat und öffentliche Verifizierung

12.1 Nach Abschluss der Prüfung stellt HANSE-CERT dem Kunden den Prüfbericht und die zugehörigen Zertifikats- beziehungsweise Siegeldaten im Kundenbereich oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Weg zur Verfügung.

12.2 Der Prüfbericht kann insbesondere Produktbezeichnung und Marke, Prüfdatum, geprüfte Kategorien und Kriterien, Einzelbewertungen, Gesamtbewertung, textliche Zusammenfassung, Produkt- und Prüfbilder sowie Hinweise auf festgestellte Stärken, Einschränkungen oder Mängel enthalten.

12.3 Zertifikat, Prüfbericht, Produktinformationen, freigegebene Bilder und Gültigkeitsstatus werden im Rahmen des transparenten Zertifizierungsmodells öffentlich über die Website und den auf dem Zertifikat enthaltenen QR-Code verifizierbar gemacht.

12.4 Die öffentliche Verifizierbarkeit ist wesentlicher Bestandteil der vereinbarten Leistung.

12.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur öffentlichen Darstellung vorgesehenen Daten veröffentlicht werden. Hierzu können insbesondere Unternehmens- oder Markenname, Produktname, Produktbild, Prüfdatum, Prüfergebnis, Prüfbericht, Zertifikatsnummer sowie Gültigkeits-, Ablauf-, Sperr- oder Widerrufsstatus gehören.

12.6 Nicht veröffentlicht werden insbesondere interne Zahlungsdaten, Kunden-E-Mail-Adressen, interne Auftragskennungen und persönliche Namen einzelner Prüfer.

12.7 Abgelaufene, gesperrte oder widerrufene Zertifikate können weiterhin öffentlich mit dem entsprechenden Status angezeigt werden, wenn dies der Transparenz, Dokumentation oder Verhinderung irreführender Siegelnutzung dient.


13. Nutzungsrechte an Prüfbericht, Zertifikat und Siegel

13.1 HANSE-CERT bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an Gestaltung und Systematik des Prüfverfahrens, Prüfkatalogen und Bewertungssystemen, Text- und Gestaltungsvorlagen, Zertifikatsdesigns, Siegeln, Logos, grafischen Elementen und von HANSE-CERT erstellten Berichten und Darstellungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

13.2 Mit Ausstellung des Siegels erhält der Kunde für die Dauer der aktiven Siegelnutzungsberechtigung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und produktbezogenes Recht, das bereitgestellte Siegel für das konkret geprüfte Produkt zu verwenden.

13.3 Das Siegel darf insbesondere auf der Produktseite, in Online-Shops, in Produktangeboten, in Werbemitteln, in Katalogen, auf Verpackungen und in geschäftlicher Kommunikation verwendet werden, soweit die Verwendung sachlich richtig und nicht irreführend ist.

13.4 Das Siegel darf nur in der von HANSE-CERT bereitgestellten Form verwendet werden.

13.5 Unzulässig sind insbesondere inhaltliche oder grafische Veränderungen, die Entfernung wesentlicher Bestandteile, die Veränderung von Bewertung, Datum oder Zertifikatsnummer, die Nutzung für ein anderes Produkt, die Nutzung für wesentlich veränderte Produktvarianten, die Nutzung nach Ende, Sperrung oder Widerruf der Berechtigung sowie eine Darstellung, die eine behördliche Zulassung oder gesetzliche Garantie vortäuscht.

13.6 Die Nutzungsberechtigung darf ohne vorherige Zustimmung von HANSE-CERT nicht auf Dritte übertragen oder unterlizenziert werden.


14. Laufzeit und Verlängerung der Siegelnutzungsberechtigung

14.1 Die erstmalige Laufzeit der Siegelnutzungsberechtigung beträgt zwölf Monate, soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben wird.

14.2 Die jährliche Nutzungsgebühr wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus berechnet.

14.3 Das Recht zur tatsächlichen Verwendung des Siegels beginnt erst mit dessen Ausstellung beziehungsweise Freischaltung durch HANSE-CERT.

14.4 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem im Bestell- und Zahlungsvorgang ausgewiesenen Zeitpunkt.

14.5 Die Siegelnutzungsberechtigung verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

14.6 Die Kündigung kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Nutzungszeitraums erfolgen.

14.7 Eine anteilige Erstattung der für den laufenden Nutzungszeitraum gezahlten Jahresgebühr erfolgt nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe bestehen.

14.8 Einzelne Siegel können unabhängig von weiteren gebuchten Siegeln gekündigt werden, sofern sie im Vertragsmanagement getrennt geführt werden.

14.9 Die Kündigung kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Vertragsverwaltung oder in Textform gegenüber HANSE-CERT erklärt werden.

14.10 Eine Kündigung beendet nicht rückwirkend die ursprüngliche Prüfung und ändert weder Prüfdatum noch Prüfbericht.

14.11 Mit Ende der Nutzungsberechtigung endet das Recht, das Siegel weiter in Werbung, Produktangeboten, Verpackungen oder sonstiger geschäftlicher Kommunikation zu verwenden.


15. Produktänderungen und nachträgliche Abweichungen

15.1 Zertifikat, Prüfbericht und Siegel beziehen sich ausschließlich auf die geprüfte Produktausführung im Zustand zum Prüfzeitpunkt.

15.2 Der Kunde darf das Siegel nur für Produkte verwenden, die der geprüften Ausführung im Wesentlichen entsprechen.

15.3 Wesentliche Änderungen können insbesondere Material, Konstruktion, Rezeptur, Hersteller, Lieferant, Produktionsverfahren, Software oder Firmware, Sicherheitsmerkmale, Funktionsumfang, Zubehör oder bestimmungsgemäße Verwendung betreffen.

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, HANSE-CERT wesentliche Änderungen mitzuteilen, wenn diese die Aussagekraft des Prüfberichts oder die Berechtigung zur weiteren Siegelnutzung beeinflussen können.

15.5 HANSE-CERT ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vertriebenen Produkte laufend selbst zu überwachen oder ohne konkreten Anlass Markt- oder Kontrollprüfungen durchzuführen.

15.6 Erlangt HANSE-CERT konkrete Kenntnis von wesentlichen Abweichungen, Sicherheitsproblemen, Täuschungen oder einer missbräuchlichen Siegelnutzung, darf HANSE-CERT eine Stellungnahme verlangen, Unterlagen oder Nachweise anfordern, ein aktuelles Produktmuster verlangen, eine erneute Prüfung anbieten oder verlangen, die Siegelnutzung vorläufig aussetzen, den öffentlichen Status anpassen oder die Nutzungsberechtigung aus wichtigem Grund beenden.


16. Sperrung und Widerruf der Siegelnutzungsberechtigung

16.1 HANSE-CERT kann die Siegelnutzungsberechtigung vorübergehend sperren oder aus wichtigem Grund außerordentlich beenden.

16.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn das Siegel für ein anderes oder wesentlich verändertes Produkt verwendet wird, Bewertung, Prüfbericht oder Siegel manipuliert werden, der Kunde irreführende Aussagen über den Umfang der Zertifizierung macht, gesetzliche Sicherheits- oder Verkehrsfähigkeitsbedenken bekannt werden, der Kunde erforderliche Nachweise trotz Aufforderung nicht vorlegt, fällige Nutzungsgebühren trotz Mahnung nicht gezahlt werden, eine weitere Siegelnutzung die Öffentlichkeit oder Geschäftspartner erheblich täuschen würde oder der Kunde schwerwiegend gegen diese AGB verstößt.

16.3 Soweit der Verstoß behebbar ist, wird HANSE-CERT dem Kunden vor einer endgültigen Beendigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

16.4 Bei erheblichen Gefahren, Täuschungen oder besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine sofortige Sperrung erfolgen.

16.5 Nach Ende der Nutzungsberechtigung muss der Kunde das Siegel innerhalb einer angemessenen technischen Umsetzungsfrist aus seiner aktiven Werbung, seinen Online-Angeboten und neu hergestellten Werbemitteln entfernen.

16.6 Gesetzliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz bleiben unberührt.


17. Beanstandungen und Überprüfung des Prüfberichts

17.1 Der Kunde soll erkennbare sachliche Fehler oder Unstimmigkeiten des Prüfberichts innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung mitteilen. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht verkürzt.

17.2 Eine begründete Beanstandung der Dokumentation oder Berechnung wird von HANSE-CERT intern überprüft.

17.3 Die interne Prüfung der vorhandenen Dokumentation ist grundsätzlich kostenfrei.

17.4 Eine erneute physische Prüfung eines Produkts oder eines weiteren Exemplars ist grundsätzlich kostenpflichtig.

17.5 Stellt sich heraus, dass der ursprüngliche Prüfbericht einen von HANSE-CERT zu vertretenden wesentlichen Fehler enthält, wird HANSE-CERT den Bericht berichtigen oder die erforderliche Wiederholungsprüfung ohne zusätzliche Prüfgebühr durchführen.

17.6 Abweichende Ergebnisse bei einem anderen Serienexemplar begründen nicht automatisch einen Fehler der ursprünglichen Prüfung.


18. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

18.1 Es gelten die im Bestellprozess angezeigten Preise.

18.2 Sämtliche öffentlich angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer oder einer vergleichbaren, nach dem Leistungsort anwendbaren Steuer.

18.3 Die im Stripe-Checkout ausgewiesene Steuer und der dort vor Abschluss des Zahlungsvorgangs angezeigte Gesamtbetrag sind maßgeblich.

18.4 Der Gesamtpreis des ersten Vertragsjahres kann sich aus der einmaligen Prüfgebühr, der erstmaligen jährlichen Siegelnutzungsgebühr und gegebenenfalls ausdrücklich ausgewiesenen Zusatzleistungen zusammensetzen.

18.5 Versandkosten für die Einsendung des Prüfprodukts sind nicht im Preis enthalten.

18.6 Die Zahlung wird über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienste, insbesondere Stripe, abgewickelt.

18.7 HANSE-CERT ist nicht verpflichtet, mit der Prüfung zu beginnen, bevor die vereinbarte Zahlung vollständig bestätigt wurde.

18.8 Bei fehlgeschlagenen oder rückbelasteten Zahlungen kann HANSE-CERT Leistungen und Siegelnutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.


19. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

19.1 Stellt der Kunde Bilder, Logos, Marken, Texte, Produktinformationen oder sonstige Inhalte bereit, versichert er, dass er zu deren Verwendung und Übermittlung berechtigt ist.

19.2 Der Kunde räumt HANSE-CERT die für Prüfung, Dokumentation, Zertifikatserstellung, öffentliche Verifizierung und vereinbarte Darstellung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

19.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

19.4 Wird HANSE-CERT wegen eines vom Kunden bereitgestellten rechtsverletzenden Inhalts in Anspruch genommen, stellt der Kunde HANSE-CERT von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.


20. Haftung

20.1 HANSE-CERT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

20.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet HANSE-CERT nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

20.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

20.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

20.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von HANSE-CERT.

20.6 Für Veränderungen, Abnutzung, Verbrauch, Beschädigung oder Zerstörung des Prüfprodukts haftet HANSE-CERT nicht, soweit diese Folge Gegenstand der vereinbarten Prüfung, technisch erforderlich oder nach Art des Produkts und Prüfverfahrens typischerweise zu erwarten war.

20.7 Die Haftung bleibt bestehen, wenn HANSE-CERT das Produkt außerhalb des vereinbarten Prüfzwecks schuldhaft beschädigt oder verliert.

20.8 HANSE-CERT haftet nicht für Schäden, die vor der tatsächlichen Übergabe an HANSE-CERT auf dem vom Kunden organisierten Hintransport entstehen.


21. Höhere Gewalt und technische Störungen

21.1 HANSE-CERT haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HANSE-CERT beruhen.

21.2 Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energie-, Kommunikations- oder IT-Infrastruktur, Cyberangriffe, Arbeitskämpfe, Transportstörungen, Erkrankungen oder unvorhersehbare Personalengpässe sowie Ausfälle wesentlicher technischer Dienstleister gehören.

21.3 Bearbeitungs- und Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer des Hindernisses und einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

21.4 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.


22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

22.3 Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


23. Vertragssprache und Übersetzungen

23.1 Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch.

23.2 Übersetzungen dieser AGB dienen der Information und der besseren Verständlichkeit.

23.3 Bei Widersprüchen, Abweichungen oder Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung maßgeblich.


24. Schlussbestimmungen

24.1 Änderungen oder Ergänzungen des konkreten Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form vorsehen.

24.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

24.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

24.4 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2026