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GPSR-Konformität: So erfüllen Amazon-Händler die neuen EU-Vorgaben

Praktische Schritte zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 für Online-Händler.

12.10.20263 Min.Quellen 5

Um die GPSR-Vorgaben (Verordnung (EU) 2023/988) in Deutschland zu erfüllen, müssen Amazon-Händler ab sofort eine lückenlose Dokumentation ihrer Herstellerangaben und Produktinformationen gemäß den offiziellen EU-Anforderungen vorhalten. Die Verordnung verpflichtet Händler dazu, sicherzustellen, dass jedes angebotene Produkt die notwendigen Sicherheitsinformationen und Kennzeichnungen trägt [7, 8]. Da die GPSR seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar und ohne nationale Umsetzungsfrist in der gesamten EU gilt, ist eine proaktive Prüfung des gesamten Sortiments auf Einhaltung dieser Informationspflichten zwingend erforderlich [5, 8]. Wer jetzt noch Lücken in seinen Produktdatensätzen hat, riskiert eine Deaktivierung der betroffenen Angebote durch den Marktplatz.

Schritte zur Umsetzung

  1. Herstellerdaten prüfen: Stellen Sie für jedes Produkt sicher, dass Name, Handelsname oder Marke sowie Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers vollständig hinterlegt sind [3]. Fehlt eines dieser Elemente, gilt der Datensatz als unvollständig.
  2. Verantwortliche Person benennen: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse benannt werden [3]. Diese Person ist im Ernstfall Ansprechpartner für Behörden.
  3. Sicherheitsinformationen bereitstellen: Prüfen Sie, ob Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache jedes Mitgliedstaats vorliegen, in dem das Produkt tatsächlich angeboten wird [3]. Eine rein englischsprachige Anleitung reicht in der Regel nicht aus.
  4. Produktidentifikation sicherstellen: Jedes Produkt benötigt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein vergleichbares Identifikationsmerkmal, über das es eindeutig zugeordnet werden kann [7].
  5. Dokumentation zentral vorhalten: Halten Sie sämtliche Angaben systematisch und abrufbar in Ihrem System bereit, damit Sie sie auf Anfrage gegenüber Marktplätzen oder Marktüberwachungsbehörden nachweisen können [1, 2].
  6. Bestandsabgleich im Backend: Übertragen Sie die geprüften Daten vollständig in das Amazon-Backend beziehungsweise in die Pflichtfelder Ihres Order-Prozesses, damit keine Lücke zwischen Dokumentation und Listing entsteht.

Typische Fehler

In der Praxis fehlt besonders häufig die E-Mail-Adresse des Herstellers oder der verantwortlichen Person, obwohl diese ausdrücklich gefordert ist [3]. Ebenso verbreitet ist das Problem, dass Sicherheitsinformationen nur in einer einzigen Sprache hinterlegt werden, die für Endverbraucher im jeweiligen Zielland nicht ohne Weiteres verständlich ist [3]. Ein weiterer, besonders folgenreicher Irrtum besteht darin anzunehmen, die Verantwortung läge allein beim Hersteller: Als Händler sind Sie jedoch verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflichten aktiv zu prüfen, bevor Sie ein Produkt in Verkehr bringen [1, 2]. Wer unvollständige Datensätze unverändert in das Amazon-Backend übernimmt, erzeugt damit aktiv eine Nichtkonformität, auch wenn der ursprüngliche Fehler beim Hersteller liegt. Häufig wird zudem übersehen, dass die Pflichten pro Produkt und nicht nur pro Marke gelten – auch bei Produktvarianten mit geringfügigen Abweichungen müssen alle Angaben erneut vollständig geprüft werden.

Hintergrund

Die GPSR (General Product Safety Regulation) ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG und schafft damit erstmals einen unmittelbar geltenden, einheitlichen Rechtsrahmen für die Produktsicherheit in der gesamten EU, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf [2, 8]. Für Online-Händler bedeutet das: Die bisherige Praxis, sich allein auf CE-Kennzeichnungen oder pauschale Herstellerangaben zu verlassen, reicht nicht mehr aus. Stattdessen übernehmen Marktplatzhändler eine eigenständige Prüf- und Nachweispflicht, die bei Verstößen auch sie selbst und nicht nur den Hersteller betreffen kann.

Nächste Schritte

Konsultieren Sie als Primärquelle die vollständige Verordnung (EU) 2023/988 im Amtsblatt der Europäischen Union [7, 10]. Bei konkreten Umsetzungsfragen zu einzelnen Produkten ist die zuständige nationale Marktüberwachungsbehörde die richtige Anlaufstelle; bei Fragen zur technischen Hinterlegung der Pflichtangaben im Listing wenden Sie sich an den Seller Support von Amazon beziehungsweise des jeweils genutzten Marktplatzes. Einen Überblick über weiterführende operative Hinweise für Händler finden Sie auch im Bereich FuerHaendler.

Quellen & weiterfuehrende Links

Quellen

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