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GPSR für Amazon-Händler: Pflichten und nächste Schritte

Alle wichtigen Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung zur rechtskonformen Darstellung von Waren auf Online-Marktplätzen.

6.10.20263 Min.Quellen 5

Die GPSR (General Product Safety Regulation) verpflichtet Online-Händler seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar und in allen EU-Mitgliedstaaten dazu, für jedes Verbraucherprodukt Hersteller- und Sicherheitsinformationen bereitzustellen. Die Verordnung (EU) 2023/988 ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und gilt direkt, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Der erste praktikable Schritt für Amazon-Händler: Prüfen Sie noch heute im Seller Central unter „Sicherheit und Produktressourcen“, ob für jede aktive Listung Name und Kontaktdaten des Herstellers sowie gegebenenfalls des EU-Importeurs hinterlegt sind. Fehlen diese Angaben, kann Amazon betroffene Angebote deaktivieren. Diese Pflicht trifft Sie unabhängig davon, ob Sie als Hersteller, Importeur oder reiner Händler auftreten. Es ist für den geschäftlichen Erfolg auf Marktplätzen essenziell, diese Anforderungen proaktiv zu bearbeiten und die Stammdaten regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu kontrollieren, damit keine negativen Auswirkungen auf die Sichtbarkeit Ihrer Angebote entstehen.

Checkliste für die Umsetzung

  • Produktdaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass für jedes Produkt Name und Kontaktdaten des Herstellers sowie gegebenenfalls des Importeurs in der EU hinterlegt sind.
  • Sicherheitsinformationen bereitstellen: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des jeweiligen Absatzmarktes vorliegen und für den Verbraucher bereits vor dem Kauf sichtbar sein.
  • Amazon-Seller-Central pflegen: Tragen Sie die geforderten Daten vollständig im Bereich „Sicherheit und Produktressourcen“ Ihres Seller-Central-Accounts ein, um die Plattformanforderungen zu erfüllen.
  • Lieferkette und Behörden informieren: Erhalten Sie Kenntnis von Sicherheitsrisiken bei einem Produkt, sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Hersteller sowie die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu informieren.
  • Dokumentation aufbewahren: Sammeln Sie Nachweise zu Herkunft, Konformitätsangaben und der Kommunikation mit Herstellern revisionssicher, damit Sie bei einer behördlichen Anfrage sofort reagieren können.

Typische Fehler

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Annahme, dass die Verantwortung allein beim Hersteller liegt. Als Händler sind Sie jedoch verpflichtet, Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Informationen vorhanden und korrekt sind. Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren von Produkten, die bereits durch andere spezifische EU-Vorschriften reguliert sind, etwa durch die Spielzeugrichtlinie; prüfen Sie stets, ob die GPSR als „Dachregelung“ zusätzlich ergänzende Anforderungen stellt. Zudem wird häufig übersehen, dass die Pflichten auch für gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Waren gelten, auch wenn diese bereits länger im Sortiment geführt werden. Schließlich verlassen sich manche Händler auf veraltete Produktdatenblätter, obwohl sich Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs im Zeitverlauf geändert haben können – eine regelmäßige Aktualisierung der Stammdaten ist daher Teil der laufenden Sorgfaltspflicht. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Dokumentation und eine klare Kommunikation innerhalb Ihres Unternehmens, um die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben dauerhaft und lückenlos zu gewährleisten.

Hintergrund

Die GPSR dient als umfassende Sicherheitsgrundlage für alle Verbraucherprodukte, für die keine spezielleren Sicherheitsbestimmungen existieren. Sie tritt damit ergänzend neben bestehende produktspezifische Regelwerke und schließt Lücken, die bisherige Richtlinien offenließen. Für Online-Marktplätze wie Amazon bedeutet dies eine unmittelbare operative Konsequenz: Die Plattform setzt die Nachweispflicht technisch im Seller Central um und kann Listungen bei fehlenden Angaben sperren, bevor eine Behörde überhaupt tätig wird. Händler sollten die Verordnung daher nicht als einmaliges Pflichtprogramm, sondern als dauerhaften Bestandteil der Produktdatenpflege verstehen. Eine strukturierte Übersicht zu angrenzenden Themen finden Sie im Knowledge Hub. Bei komplexen Fragestellungen zur korrekten Umsetzung innerhalb Ihrer Prozesse ist eine professionelle Unterstützung durch Experten hilfreich, um regulatorische Risiken im internationalen Handel konsequent zu minimieren und eine hohe Qualität bei der Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Informationen sicherzustellen.

Für die verbindliche rechtliche Einordnung ist die Verordnung (EU) 2023/988 die maßgebliche Primärquelle; sie ist vollständig und kostenfrei über das offizielle EU-Portal EUR-Lex abrufbar. Bei technischen Fragen zur Dateneingabe in Ihrem Verkäuferkonto ist der Amazon-Support für Verkäufer die richtige Anlaufstelle, erreichbar direkt über Seller Central. Für rechtliche Einzelfragen zu Ihrer konkreten Produktpalette oder zur Einordnung als Hersteller, Importeur oder Händler wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder die nationale Marktüberwachungsbehörde Ihres Absatzlandes. Diese Stellen führen die Verordnung praktisch aus und können verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erteilen, was dieser Beitrag als allgemeine Einordnung nicht ersetzen kann.

Quellen & weiterfuehrende Links

Quellen

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